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Straßenfest organisieren: Genehmigungen & Anträge

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Straßenfest organisieren: Genehmigungen & Anträge

Straßenfest organisieren: Diese Genehmigungen und Anträge brauchen Sie wirklich

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt ist die Grundlage für jedes Straßenfest
  • Zusätzliche Anträge für Gaststätte, GEMA und Lebensmittelverkauf sind oft erforderlich
  • Mindestens 4–6 Wochen Vorlauf einplanen und Veranstalterhaftpflicht abschließen

Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen: Ein Straßenfest ist mehr als nur Nachbarn treffen und feiern. In Schwaben und Baden ist es Tradition, solche Feste zu organisieren – doch ohne die richtigen Genehmigungen drohen Verwarnungen und Bußgelder. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Anträge wirklich nötig sind.

Brauche ich überhaupt eine Genehmigung?

Ja – sobald die Straße ganz oder teilweise gesperrt wird oder Besucherinnen und Besucher über die pure Nachbarschaft hinausgehen. Dann ist eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt oder der zuständigen Gemeinde erforderlich. Selbst wenn Sie „nur" auf Ihrem Grundstück feiern, aber Musik laut abspielen oder Getränke ausschenken, können behördliche Auflagen greifen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Stadt oder Gemeinde – das spart später Ärger.

Welche Anträge sind nötig?

Die wichtigsten Erlaubnisse im Überblick:

Sondernutzungserlaubnis: Das Kerndokument. Damit darf die Straße temporär als Veranstaltungsort genutzt werden.

Gaststättenerlaubnis: Falls Sie Alkohol ausschenken, brauchen Sie eine Genehmigung – auch für Bier und Wein. Manchmal reicht eine vereinfachte Anmeldung.

GEMA-Anmeldung: Öffentliche Musikwiedergabe (DJ, Live-Band, sogar Radio) erfordert eine GEMA-Gebühr. Das ist Pflicht und wird ernst genommen.

Anmeldung beim Veterinäramt oder Gesundheitsamt: Bei Speisenverkauf (Grill, Kuchen, Getränke) ist oft eine Anmeldung oder sogar eine Lebensmittelerlaubnis nötig.

Fristen einhalten

Planen Sie mindestens 4 bis 6 Wochen Vorlauf ein. Manche Kommunen brauchen noch länger, besonders wenn Polizei oder Straßenmeisterei mitentscheiden müssen. Je früher Sie die Unterlagen einreichen, desto zügiger läuft die Bearbeitung. Kurzfristige Anträge werden oft abgelehnt – Ihre Planung zahlt sich aus.

Versicherung nicht vergessen

Ihre private Haftpflichtversicherung deckt Straßenfeste in der Regel nicht ab. Eine Veranstalterhaftpflicht ist daher unverzichtbar. Sie schützt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen, falls jemand verletzt wird oder Sachschäden entstehen. Viele Versicherungsagenturen bieten Kurzfristabschlüsse an – oft zu moderaten Beitragen. Fragen Sie rechtzeitig an.

Praktische Tipps für reibungslose Abläufe

Beziehen Sie die Anwohnerinnen und Anwohner früh ein – persönlich, per Flugblatt oder Mail. So entstehen keine bösen Überraschungen. Erstellen Sie einen Plan B für schlechtes Wetter (Zelte, Absagen-Szenario). Regeln Sie Müllentsorgung klar: Wer räumt auf? Stellen Sie genug Tonnen hin. Toiletten sind oft ein Knackpunkt – klären Sie das vorher. Stromversorgung? Generatoren brauchen auch Genehmigung. Wichtig: Kommunizieren Sie deutlich, dass das Fest um 22 Uhr endet, damit die Nachtruhe gewahrt bleibt. Das vermeidet Konflikte mit Nachbarn und Behörden.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn nur Nachbarn kommen?
Das kommt auf die Lautstärke, Dauer und ob die Straße gesperrt wird an. Im Zweifelsfall lieber anmelden – das ist kostenlos.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
3 bis 6 Wochen sind üblich. Deshalb sollten Sie 6 bis 8 Wochen voraus planen.

Kann ich eine GEMA-Gebühr sparen, wenn ich nur kleine Bands auftrete lasse?
Nein. Sobald Musik öffentlich gespielt wird, ist eine GEMA-Anmeldung Pflicht – unabhängig von der Größe.

Fazit: Mit frühzeitiger Planung, den richtigen Anträgen und einer passenden Versicherung steht Ihrem Straßenfest nichts im Weg. Nehmen Sie die Behördengänge ernst – dann wird das Fest ein voller Erfolg.

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